Barrierefreiheit

Erklärung zu der Barrierefreiheit

Die Gemeinde Bösingen ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt boesingen.de und mobil.boesingen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die Gemeinde Bösingen plant innerhalb der kommenden 2 Jahre eine grundlegende Überarbeitung der Webseite im Zuge eines Relaunchs. Noch bestehende Mängel sollen in diesem Zuge behoben werden.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Barrieren sind aktuell auf boesingen.de noch vorhanden:

Alternativtexte für Grafiken und Objekte

Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

HTML-Strukturelemente für Überschriften

Die Überschriften auf der Webseite sind in der Regel im gängigen h-Format gekennzeichnet. Die korrekte Reihenfolge der Überschriften wird teilweise aus Layoutgründen nicht eingehalten.
Die Überschriften-Struktur auf der Webseite wird nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Gliederung der Inhalte

Absätze werden nicht anhand von p-Tags gegliedert. Die Lesbarkeit durch Screenreader ist so zwar möglich, allerdings nicht optimal für den Lesefluss. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Datentabellen richtig aufgebaut

Auf der Internetseite sind Tabellen teilweise ohne Tabellenüberschrift angelegt. Die Tabellen werden nach und nach überarbeitet und mit Überschriften versehen.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1e Datentabellen richtig aufgebaut der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Sinnvolle Reihenfolge

Die Reihenfolge der Navigationspunkte ist in der Mobilansicht nicht durchgängig. Diese Reihenfolge ist aus technischen Gründen jedoch erforderlich, weshalb an dieser Stelle keine Reihenfolge analog zur Desktop-Ansicht umgesetzt werden kann.
(gemäß Prüfschritt 1.3.2a Sinnvolle Reihenfolge der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar

Links sind auf der Internetseite nur durch die Farbe ersichtlich. Bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung wird ein weiteres Erkennungsmerkmal ergänzt.
(gemäß Prüfschritt 1.3.3a Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung

Die Internetseite ist noch nicht in Responsive Webdesign umgesetzt und ist daher in der Bildschirmausrichtung beschränkt. Bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Internetseite wird die responsive Technik umgesetzt.
(gemäß Prüfschritt 1.3.4a Keine Beschränkung auf Bildschirmausrichtung der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Ohne Farben nutzbar

Links sind auf der Internetseite nur durch die Farbe ersichtlich. Bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung wird ein weiteres Erkennungsmerkmal ergänzt.
(gemäß Prüfschritt 1.4.1a Ohne Farben nutzbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Kontraste von Texten ausreichend

Einige Texte haben einen zu geringen Kontrast zum Hintergrund. Der Kontrast wird bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Internetseite erhöht.
(gemäß Prüfschritt 1.4.3a Kontraste von Texten ausreichend der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Inhalte brechen um

Die Webseite passt sich aktuell nicht an die Gegebenheiten verschiedener Displaygrößen an (Responsive Webdesign). Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Webseite.
(gemäß Prüfschritt 1.4.10a Inhalte brechen um der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend

Das Logo der Gemeinde Bösingen ist zu kontrastarm und wird bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung optimiert.
(gemäß Prüfschritt 1.4.11a Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Textabstände anpassbar

Wenn Textabstände individuell angepasst werden, ist an manchen Stellen der Text nicht mehr vollständig sichtbar. Die Anpassung davon erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Internetseite.
(gemäß Prüfschritt 1.4.12a Textabstände anpassbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Bewegte Inhalte abschaltbar

Die Banneranimation, sowie Slider-Elemente sind aktuell nicht durch den Nutzer abschalt- oder deaktivierbar. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Webseite.
(gemäß Prüfschritt 2.2.2a Bewegte Inhalte abschaltbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Bereiche überspringbar

Bereiche sind auf der Internetseite überspringbar. Jedoch sind die Sprunkmarken nicht sichtbar. Diese Funktionalität wird bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung ergänzt.
(gemäß Prüfschritt 2.4.1a Bereiche überspringbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Aussagekräftige Linktexte

Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 2.4.4a Aussagekräftige Linktexte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Aktuelle Position des Fokus deutlich

Der Fokus ist bei der Bedienung mit der Tastatur nicht erkennbar. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Webseite.
(gemäß Prüfschritt 2.4.7a Aktuelle Position des Fokus deutlich der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Hilfe bei Fehlern

Das Kontaktformular bietet bei Fehlern keine Korrekturvorschläge an. Die verwendete Technik ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Internetseite soll die Funktionalität ergänzt werden.
(gemäß Prüfschritt 3.3.3a Hilfe bei Fehlern der BITV / WCAG-Selbstbewertung) 

Korrekte Syntax

In der HTML-Struktur der Webseite liegen Syntax-Fehler vor, welche bei der nächsten Überarbeitung behoben werden.
(gemäß Prüfschritt 4.1.1a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Leichte Sprache und Videos in Gebärdensprache

Auf das Video und den Text in Leichter Sprache "Erklärung zur Barrierefreiheit" wird aus Ressourcengründen zum aktuellen Zeitpunkt verzichtet. Bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Internetseite werden die beiden Elemente ergänzt.

PDF-Dateien

Die PDF-Dateien auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

Bildergalerien

Bei den Bildergalerien auf der Webseite werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.11.2020 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:

Die Erklärung wurde zuletzt am 30.11.2020 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf boesingen.de auf Inhalte gestoßen:
  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind
Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an jetter@boesingen.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Gemeinde Bösingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Ihr Kontakt bei der Gemeinde Bösingen

Herr
Matthias Jetter
Haupt- und Finanzverwaltung
07404 2490
E-Mail senden / anzeigen

Gemeinde Bösingen
Heimat mit Zukunft
  • Gemeinde Bösingen
  • Bösinger Straße 5
  • 78662 Bösingen
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