Forstverwaltung
Brennholz kann zukünftig nur noch über schriftliche Bestellung erfolgen
Die Nachfrage nach Brennholz hat in den letzten Jahren immens zugenommen. Der Bedarf an Brennholz steigt kontinuierlich. Dabei versucht die Forstverwaltung das Angebot an Brennholz der Nachfrage anzupassen. Als weitere Konsequenz wird die Brennholzvermarktung neu ausgerichtet. Ab 01.01.2015 wird die Brennholzbestellung in der Gemeinde nur noch über ein schriftliches Bestellformular möglich sein.
Auf dem Formular kann weiterhin die gewünschte Menge und das Revier angegeben werden. Die Zuteilung findet wie gewohnt über den zuständigen Revierleiter statt. Generell besteht kein Anspruch auf die bestellte Menge. Außerdem werden in diesem Zuge gültige AGB´s eingeführt. In diesen werden Zahlungsmodalitäten, Verhaltensregeln im Wald, etc. definiert.
- Bestellformular Brennholz
- AGB-Brennholz
- Bestellformular Flächenlos
- AGB Flächenlos
Die Nachfrage nach Brennholz hat in den letzten Jahren immens zugenommen. Der Bedarf an Brennholz steigt kontinuierlich. Dabei versucht die Forstverwaltung das Angebot an Brennholz der Nachfrage anzupassen. Als weitere Konsequenz wird die Brennholzvermarktung neu ausgerichtet. Ab 01.01.2015 wird die Brennholzbestellung in der Gemeinde nur noch über ein schriftliches Bestellformular möglich sein.
Auf dem Formular kann weiterhin die gewünschte Menge und das Revier angegeben werden. Die Zuteilung findet wie gewohnt über den zuständigen Revierleiter statt. Generell besteht kein Anspruch auf die bestellte Menge. Außerdem werden in diesem Zuge gültige AGB´s eingeführt. In diesen werden Zahlungsmodalitäten, Verhaltensregeln im Wald, etc. definiert.
- Bestellformular Brennholz
- AGB-Brennholz
- Bestellformular Flächenlos
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Forstrevierleiter Bernd Nickel