Wohnbauplätze
Die Gemeinde bietet in jedem Ortsteil Wohnbauplätze an.
Die Vergabe erfolgt derzeit nach den Vergaberichtlinien der Gemeinde, d.h. einen Bauplatz können Bürger der Gemeinde, die mindestens 2 Jahre in der Gemeinde wohnen, erwerben oder Personen die einen festen Arbeitsplatz in der Gemeinde haben oder Personen, die aus der Gemeinde stammen. Der Gemeinderat hat jedoch beschlossen, auswärtige Bewerber zuzulassen und Einzelfallentscheidungen zu treffen. Es besteht bei den gemeindlichen Bauplätzen ein Bauzwang mit 3 Jahren. Nach dieser Frist hat die Gemeinde ein Rückkaufsrecht.
Ortsteil Herrenzimmern:
Die Vergabe erfolgt derzeit nach den Vergaberichtlinien der Gemeinde, d.h. einen Bauplatz können Bürger der Gemeinde, die mindestens 2 Jahre in der Gemeinde wohnen, erwerben oder Personen die einen festen Arbeitsplatz in der Gemeinde haben oder Personen, die aus der Gemeinde stammen. Der Gemeinderat hat jedoch beschlossen, auswärtige Bewerber zuzulassen und Einzelfallentscheidungen zu treffen. Es besteht bei den gemeindlichen Bauplätzen ein Bauzwang mit 3 Jahren. Nach dieser Frist hat die Gemeinde ein Rückkaufsrecht.
Ortsteil Herrenzimmern:
Im bisherigen Baugebietet "Eschle, Ost" sind keine Bauplätze mehr verfügbar. Die Erweiterung "Eschle, Ost II" ist derzeit in Planung. Das Gebiet soll in 2021 erschlossen werden. Sobald Plätze zum Verkauf bereit stehen, werden wir an dieser Stelle wieder berichten.
Bebauungsplan "Eschle, Ost"
Ortsteil Bösingen
Im bisherigen Baugebiet Breite Wiesen IV, 2. Bauabschnitt sind keine Bauplätze mehr verfügbar. Es sind derzeit 2 neue Baugebiete in Planung (Birkenweg West II und Berg IV, 2. BA) Die Gebiete sollen in 2021 erschlossen werden. Sobald Plätze zum Verkauf bereit stehen, werden wir an dieser Stelle wieder berichten.
Bebauungsplan Breite Wiesen IV, 2. BA
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Bürgermeister
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