Wohnbauplätze
Es besteht bei den gemeindlichen Bauplätzen ein Bauzwang mit 2 Jahren. Nach dieser Frist hat die Gemeinde ein Rückkaufsrecht.
Ortsteil Bösingen:
1) Baugebiet „Birkenweg West II“
Flst.: 1674/7 643 m² 130,00 €/m²
Ortsteil Herrrenzimmern:
2) Baugebiet „Eschle Ost II“
Flst.: 1055/21 553 m² 146,00 €/m²
3) Baugebiet „Eschle Ost II“
Flst.: 1055/22 562 m² 146,00 €/m²
4) Baugebiet „Eschle Ost II“
Flst.: 1055/7 798 m² 146,00 €/m²
Ab sofort können sich Bauplatzinteressenten um einen Platz bewerben. Der
Gemeinderat hat beschlossen, Bauplätze strikt nach Bauplatzvergaberichtlinien zu verkaufen.
Interessenten werden gebeten, sich schriftlich oder per Mail um einen Bauplatz zu bewerben. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Scheit, Tel: 07404/9216-14 (Mo, Di und Do Vormittag) oder gerne per Mail an scheit(at)boesingen.de.
Wir bitten Sie, die schriftlichen Bewerbungen bis zum Montag, den 23. Oktober 2023 abzugeben. Der Gemeinderat wird voraussichtlich im November über die Bauplatzvergabe entscheiden.
Bauplatzvergaberichtlinien Gemeinde Bösingen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.09.2023 folgende Richtlinien, für die Vergabe von kommunalen Bauplätzen beschlossen:
Bauplätze werden an folgende Personen vergeben:
1. Personen die länger als 2 Jahre in der Gemeinde wohnen
2. Personen, die aus der Gemeinde stammen
3. Personen, die einen Dauerarbeitsplatz seit 2 Jahren in der Gemeinde nachweisen können
4. Einzelfallentscheidung – Personen die sich in außergewöhnlicher Weise zurückliegend verdient gemacht haben.
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Bürgermeister