Bürgerservice
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Es gibt verschiedene Arten von Gewerbezentralregisterauskünften, so wird beispielsweise unterschieden, ob es für private Zwecke (1) benötigt wird oder ob es bei einer Behörde vorzulegen ist (9).
Bei einer Gewerbezentralregisterauskunft an eine Behörde muss die genaue Anschrift angegeben werden!
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Bürgerbüro / Standesamt
Gewerbezentralregisterauskünfte können ohne größere Bearbeitungsdauer beim Einwohnermeldeamt beantragt werden.
Die Gewerbezentralregisterauskunft liegt nach ca. einer Woche vor.
Für private Zwecke wird es direkt zu Ihnen nach Hause geschickt.
Für eine Behörde wird es direkt zur angegebenen Behörde geschickt.
Die Gebühr beträgt 13,00 €.