Rathaus-Herrenzimmern

Bürgerservice

Wasserversorgungsbeiträge

Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können.
Einzelfragen zum Wasserversorgungsbeitrag können Sie gerne in einem persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter klären.

In der Wasserversorgungssatzung der Gemeindeverwaltung können Sie u.a. Informationen über den Beitragsmaßstab, die Beitragshöhe sowie den Beitragsschuldner nachlesen.

Mitarbeiter
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Mitarbeiter
Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung
Der Beitrag beträgt 2,83 € je Quadratmeter Nutzungsfläche zzgl. 7 % Mwst.
Satzung
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Satzung
Verwandte Dienstleistungen
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Gemeinde Bösingen
Heimat mit Zukunft
  • Gemeinde Bösingen
  • Bösinger Straße 5
  • 78662 Bösingen
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