Bürgerservice
Sterbefall
Was ist zu tun bei einem Sterbefall?
- Sofort den Hausarzt oder diensthabenden Arzt benachrichtigen.
- Das Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, am nächsten Werktag benachrichtigen.
- Bei einem Sterbefall in der Gemeinde Bösingen steht Ihnen Bürgermeister Blepp auch am Wochenende unter der Telefonnummer 0151 19117868 gerne zur Verfügung.
- Ein Bestattungsunternehmen benachrichtigen, damit der oder die Verstorbene in die Leichenhalle verbracht wird. Wenn Sie den Bestattungsunternehmer mit allen weiteren Formalitäten beauftragen ist somit alles für Sie erledigt.
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Bürgerbüro / Standesamt
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Sachbearbeitung Hauptamt
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Bestellung Sterbeurkunde
Wenn ein Bestatter beauftragt wird, erledigt dieser die entsprechenden Formalitäten.
Mitzubringen sind ansonsten folgende Unterlagen:
- der nicht vertrauliche Teil der Todesbescheinigung
- Umschlag 1 des vertraulichen Teils der Todesbecheinigung
bei Ledigen zusätzlich: - die Geburtskunde
bei Verheirateten zusätzlich: - die Heiratsurkunde oder die
- beglaubigte Abschrift des Familienbuches
bei Verwitweten zusätzlich: - die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
bei Geschiedenen zusätzlich: - das Scheidungsurteil mit Rechtskraft
Sterbeurkunde 12,00 €