Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamts zum Alterric Windpark Bösingen-Herrenzimmern GmbH & Co. KG
Öffentliche Bekanntmachungen, Gemeindenachrichten
Das Landratsamt Rottweil erteilte der Alterric Windpark Bösingen-Herrenzimmern GmbH & CO. KG, Holzweg 87, 26605 Aurich nach § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIm-SchG) unter Auflagen die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen in Bösingen-Herrenzimmern.