Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamts zum Alterric Windpark Bösingen-Herrenzimmern GmbH & Co. KG

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Das Landratsamt Rottweil erteilte der Alterric Windpark Bösingen-Herrenzimmern GmbH & CO. KG, Holzweg 87, 26605 Aurich nach § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIm-SchG) unter Auflagen die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen in Bösingen-Herrenzimmern.

Redaktion

Gemeindeverwaltung Bösingen