Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Ganztags-, und Ferienbetreuung an der Grundschule Bösingen

Gemeindenachrichten, Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13 und
19 des Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG) i.V.m. § 6 des
Kindertagesbetreuungsgesetzes Baden-Württemberg (KiTaG), jeweils in der geltenden
Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Bösingen am 30.07.2026 folgende Satzung
beschlossen:

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Ganztags-, und Ferienbetreuung an der Grundschule Bösingen

Redaktion

Gemeindeverwaltung Bösingen