SATZUNG über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern Bösingen“ der Gemeinde Bösingen
Öffentliche Bekanntmachungen, Gemeindenachrichten
Aufgrund des § 142 Abs. 1 ,3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweiligen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Bösingen am 22.01.2026 folgende Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Bösingen“ beschlossen.