Flindt, Elena
Leiterin der Finanzverwaltung
Finanzverwaltung
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, kurz ELR, ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg zur Strukturverbesserung im ländlichen Raum. Gefördert werden Projekte von Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern mit folgenden Schwerpunkten:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 100 Mitarbeitern, die ihre Betriebsstätte erweitern, umsiedeln, neu bauen oder modernisieren wollen, können sich um eine ELR-Förderung bewerben.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen.
Förderfähig sind kommunale Einrichtungen die zur Förderung des Gemeinschaftslebens dienen.
Zur Stärkung von Ortskernen können Privatpersonen sich um eine ELR-Förderung bewerben, wenn sie neuen Wohnraum durch Umnutzung vorhandener Gebäude schaffen oder wenn sie durch Modernisierungsmaßnahmen alte Häuser auf zeitgemäße Wohnverhältnisse bringen.
Projekte werden in Form von Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen gefördert. Die Fördersätze liegen zwischen 10 und 50 %.
Ziel des ELR ist es, die Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum zu erhalten und fortzuentwickeln, strukturschwache Gebiete zu stärken, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von der Gemeinde Bösingen gestellt werden. Möchten Sie mehr über das ELR-Programm erfahren oder sich um eine Förderung bewerben?
Damit sowohl eine rechtzeitige Beratung von Antragstellern als auch eine Erörterung der Vorhaben mit der Bearbeitungsstelle beim Regierungspräsidium Freiburg erfolgen kann, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit der Gemeindeverwaltung auf.
Leiterin der Finanzverwaltung
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