Satzung zur Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung der Gemeinde Bösingen vom 14.07.2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Bösingen hat am 21.10.2026 auf Grund des § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen bei der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehrentschädigungssatzung vom 14.07.2023 beschlossen.